Unglaublich, womit sich Gerichte manchmal beschäftigen müssen! Da hatten doch tatsächlich Mieter und Vermietet eine Auseinandersetzung wegen der Art und Weise, wie das Geschäft am WC zu verrichten ist. Das Amtsgericht Düsseldorf hat in seinem Urteil festgehalten, dass das Urinieren im Stehen erlaubt ist.

Ich gehe davon aus, dass die Rechtslage in Österreich ähnlich gelagert ist. Auf jedem Fall ist in unserem Haus das Pinkeln in Stehen erlaubt. Verschmutzungen aller Art sind aber natürlich zu entfernen.

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http://orf.at/stories/2262194