In einem kürzlich erschienenen Artikel auf orf.at steht: Viele Mieter fragen auch, ob es korrekt ist, dass sie die Betriebskosten für das vergangene Jahr nachzahlen müssen, obwohl sie erst eingezogen sind, sagt AK-Mietrechtsexperte Michael Tschamer: „Leider ist das absolut rechtmäßig. Die Betriebskostenabrechnung hat derjenige Mieter zu begleichen, der zum Zeitpunkt der Rechnungslegung Mieter in dieser Wohnung ist.“

Das ist allerdings nicht „absolut rechtmäßig“, sondern gilt nur für Altbauten und dem mit öffentlichen Mitteln geförderten Wohnbau. Unser Haus zahlt nicht dazu, sondern unterliegt dem sogenannten „Teilanwendungsbereich des Mietrechtsgesetzes“. Betriebskosten zahlen bei uns wirklich nur die Mieter, die sie verursacht haben. Sie müssen als Mieter in unserem Haus keine Angst haben, für die Mietkosten der Vormieter aufzukommen.