Miete: ist bis zum 5. jedes Monats bezahlen.

Betriebskosten: Diese werden monatlich, gemeinsam mit der Miete, als Vorauszahlung bezahlt. Einmal jährlich erfolgt die Betriebskostenabrechnung. Belegeinsicht fordern kann der Mieter bis zu einem halben Jahr nachdem er die Betriebskostenabrechnung erhalten hat. In diesem Zeitraum kann er auch Einspruch einlegen (laut HeizKG, Heiz- und Kältekostenabrechnungsgesetz). Ist der Einspruch berechtigt, sind wiederum drei Jahre Zeit für die Rückforderung der falsch berechneten Beträge.

Rück- oder Nachzahlungen müssen beide Parteien bis spätestens bis zur übernächsten Mietzahlung leisten. Wird die Betriebskostenabrechnung beispielsweise im Mai erhalten, muss die Rück- oder Nachzahlung also bis Ende Juli geleistet werden.