{"id":107,"date":"2014-09-28T02:23:59","date_gmt":"2014-09-28T00:23:59","guid":{"rendered":"http:\/\/www.wurzer.com\/wohnpark\/?page_id=107"},"modified":"2023-07-28T12:16:07","modified_gmt":"2023-07-28T10:16:07","slug":"hausordnung","status":"publish","type":"page","link":"https:\/\/www.wurzer.com\/wohnpark\/hausordnung\/","title":{"rendered":"Hausordnung"},"content":{"rendered":"<p>[et_pb_section fb_built=&#8220;1&#8243; admin_label=&#8220;section&#8220; _builder_version=&#8220;3.22&#8243;][et_pb_row admin_label=&#8220;row&#8220; _builder_version=&#8220;3.25&#8243; background_size=&#8220;initial&#8220; background_position=&#8220;top_left&#8220; background_repeat=&#8220;repeat&#8220;][et_pb_column type=&#8220;4_4&#8243; _builder_version=&#8220;3.25&#8243; custom_padding=&#8220;|||&#8220; custom_padding__hover=&#8220;|||&#8220;][et_pb_text admin_label=&#8220;\u00dcberschrift&#8220; _builder_version=&#8220;3.27.4&#8243; background_size=&#8220;initial&#8220; background_position=&#8220;top_left&#8220; background_repeat=&#8220;repeat&#8220;]<\/p>\n<h1><strong>Hausordnung<\/strong><\/h1>\n<p>Die Hausordnung regelt das Zusammenleben aller Mitbewohner des Hauses. Sie enth\u00e4lt Rechte und Pflichten und gilt f\u00fcr alle Bewohner. Ohne eine gewisse Ordnung ist das Zusammenleben mehrerer Menschen unter einem Dach nicht m\u00f6glich. Alle werden sich nur dann wohlf\u00fchlen, wenn alle Hausbewohner aufeinander R\u00fccksicht nehmen.<br \/>\n[\/et_pb_text][et_pb_accordion admin_label=&#8220;Punkte der Hausordnung&#8220; _builder_version=&#8220;3.0.87&#8243; border_style=&#8220;solid&#8220;][et_pb_accordion_item title=&#8220;I. Ruhest\u00f6rungen&#8220; open=&#8220;off&#8220; _builder_version=&#8220;3.0.82&#8243; background_size=&#8220;initial&#8220; background_position=&#8220;top_left&#8220; background_repeat=&#8220;repeat&#8220;]<\/p>\n<ol>\n<li>Ruhest\u00f6render L\u00e4rm im Haus und in der Wohnung ist zu vermeiden. Dazu geh\u00f6rt das laute Zuschlagen von T\u00fcren, Schreien und L\u00e4rm in den Wohnungen, im Treppenhaus und im Hof. Ruhest\u00f6rende Haus- und Gartenarbeiten wie z.B. Ausklopfen von Teppichen und Polstern, H\u00e4mmern, Bohren, S\u00e4gen, Staubsaugen, d\u00fcrfen unbeschadet beh\u00f6rdlicher Vorschriften an Sonn- und Feiertagen nicht durchgef\u00fchrt werden. Im \u00dcbrigen sind sie nur Montag \u2013 Freitag von 8.00 \u2013 12.00 Uhr und 14.00 \u2013 20.00 Uhr und am Samstag von 8.00 \u2013 12.00 Uhr und 14.00 \u2013 18.00 Uhr erlaubt.<\/li>\n<li>Rundfunk- und Fernsehger\u00e4te und Computer und \u00e4hnliche Ger\u00e4te sowie sonstige Tonwiedergabeger\u00e4te d\u00fcrfen nur in Zimmerlautst\u00e4rke betrieben werden.<\/li>\n<li>Beim Musizieren und Singen ist Zimmerlautst\u00e4rke einzuhalten, dar\u00fcber hinaus ist beides nur\u00a0von 8.00 \u2013 12.00 Uhr und 14.00 \u2013 20.00 Uhr zul\u00e4ssig.<\/li>\n<li>Zwischen 22 h und 8 h ist die Nachtruhe einzuhalten, d.h. es darf zu keiner L\u00e4rmbel\u00e4stigung f\u00fcr andere Mieter kommen, weder aus der Wohnung, noch aus Stiegenhaus, G\u00e4ngen oder Garten (siehe <a href=\"https:\/\/www.google.at\/url?sa=t&amp;rct=j&amp;q=&amp;esrc=s&amp;source=web&amp;cd=2&amp;cad=rja&amp;uact=8&amp;ved=0ahUKEwiEyeLA2vnWAhUMCZoKHZpnCxwQFggtMAE&amp;url=http%3A%2F%2Fwww.hermagor.at%2Fuploads%2Fpics%2FMX-4141N_20151218_092009.pdf&amp;usg=AOvVaw3BbW1Q9GP8LEJT5dwLYuQt\" target=\"_blank\" rel=\"noopener\">L\u00e4rmschutzverordnung der Stadtgemeinde Hermagor<\/a>)<\/li>\n<\/ol>\n<p>[\/et_pb_accordion_item][et_pb_accordion_item title=&#8220;II. Behandlung der allgemeinen R\u00e4ume&#8220; _builder_version=&#8220;3.0.82&#8243; background_size=&#8220;initial&#8220; background_position=&#8220;top_left&#8220; background_repeat=&#8220;repeat&#8220; open=&#8220;off&#8220;]<\/p>\n<ol>\n<li>Das Abstellen von Gegenst\u00e4nden, insbesondere von Kraftr\u00e4dern und Fahrr\u00e4dern im Treppenhaus, insbesondere den Treppenabs\u00e4tzen und den Vorpl\u00e4tzen vor der Wohnung, ist nicht zul\u00e4ssig. Eingerichtete Abstellpl\u00e4tze sind zu benutzen. Das Abstellen von Kinderw\u00e4gen und Rollatoren (Gehhilfen) im Treppenhaus ist unbeschadet beh\u00f6rdlicher Vorschriften, haupts\u00e4chlich \u00fcber den Feuerschutz, zul\u00e4ssig, soweit dadurch andere Mieter nicht mehr als den Umst\u00e4nden nach erforderlich behindert werden. Die Mitnahme von Kraftr\u00e4dern und Fahrr\u00e4dern in die Wohnung ist nicht zul\u00e4ssig.<\/li>\n<li>F\u00fcr die Lagerung von Heiz\u00f6l gelten die einschl\u00e4gigen gesetzlichen Vorschriften. Brennmaterial und Brennstoffe, wie Benzin, Holz und Heiz\u00f6l d\u00fcrfen in der Wohnung, im Treppenhaus oder den Abstellr\u00e4umen nicht gelagert werden. Verschmutzungen durch Transport in die Wohnung und Abtransport von R\u00fcckst\u00e4nden sind vom Mieter unverz\u00fcglich zu beseitigen.<\/li>\n<li>Die allgemein zug\u00e4nglichen Bereiche des Grundst\u00fcckes sind sauber zu halten. Abfall wie Zigarettenstummel darf weder auf den Boden noch in die Wiese geworfen werden, sondern ist im Abfalleimer zu entsorgen.<\/li>\n<li>Werbematerialien und Zeitungen d\u00fcrfen nicht liegen gelassen werden, sondern sind im Altpapiercontainer zu entsorgen.<\/li>\n<\/ol>\n<p>[\/et_pb_accordion_item][et_pb_accordion_item title=&#8220;III. Behandlung der Mietr\u00e4ume und Sicherheit&#8220; _builder_version=&#8220;3.0.82&#8243; background_size=&#8220;initial&#8220; background_position=&#8220;top_left&#8220; background_repeat=&#8220;repeat&#8220; open=&#8220;off&#8220;]<\/p>\n<ol>\n<li>Die\u00a0Mieter haben hinsichtlich der Mietr\u00e4ume\u00a0ihre Obhutspflicht wahrzunehmen, insbesondere diese ausreichend zu heizen und zu l\u00fcften. Fu\u00dfbodenbel\u00e4ge sind von den\u00a0Mietern zu pflegen. Bei Vorhandensein von Parkettboden ist dieser vor Besch\u00e4digungen durch Kratzer durch geeignete Ma\u00dfnahmen zu sch\u00fctzen. Hierf\u00fcr d\u00fcrfen nur handels\u00fcbliche und geeignete Mittel verwendet werden. Dies gilt auch f\u00fcr Fenster und T\u00fcren sowie mitvermietete Einrichtungsgegenst\u00e4nde. Bei Frostgefahr haben die Mieter das Einfrieren von wasserf\u00fchrenden Leitungen und sonstigen Einrichtungen zu verhindern. Bei Regen, Sturm und Frost sind die Fenster der Wohnung zu schlie\u00dfen. Bei n\u00e4chtlicher Abwesenheit sind vorhandene Rolll\u00e4den zu schlie\u00dfen. Ungezieferbefall in den Mietr\u00e4umen haben die Mieter unverz\u00fcglich dem Vermieter anzuzeigen. Unterlassung oder schuldhafte Verz\u00f6gerung der Anzeige kann zum Verlust von eventuellen Anspr\u00fcchen gegen den Vermieter f\u00fchren.<\/li>\n<li>Namensschilder d\u00fcrfen nur in einheitlicher Form und Gr\u00f6\u00dfe und nach n\u00e4herer Bestimmung durch die Hausverwaltung angebracht werden. Das Anbringen von Blumenk\u00e4sten, Balkonmarkisen und Sichtschutzeinrichtungen ist nur f\u00fcr eigene Zwecke der Mieter und nur nach vorheriger schriftlicher Zustimmung durch den Vermieter gestattet.<\/li>\n<li>Der Verlust von Schl\u00fcsseln ist dem Vermieter unverz\u00fcglich anzuzeigen. Die Mieter\u00a0sind nicht berechtigt, Schl\u00fcssel zur Wohnung auf Dauer ohne Erlaubnis des Vermieters an hausfremde Personen auszuh\u00e4ndigen.<\/li>\n<li>Nur Hermagor: Bei Ein- und Ausfahrt in\/aus Garagen und Abstellpl\u00e4tzen gelten besondere Sorgfaltspflichten. Schrittgeschwindigkeit ist einzuhalten. Im \u00dcbrigen gilt die Stra\u00dfenverkehrsordnung entsprechend. Rauchen und die Benutzung von offenem Feuer im Bereich der Carports ist nicht zul\u00e4ssig. Die Aus- und Durchfahrten sind freizuhalten. Das Waschen, Reinigen oder Reparieren von Fahrzeugen in der Garage oder auf den Stellpl\u00e4tzen oder anderen Gemeinschaftsfl\u00e4chen ist nicht gestattet. Die Sauberhaltung der Garagenpl\u00e4tze hat durch den Benutzer zu erfolgen.<\/li>\n<li>Nur Hermagor: Das Abstellen der Fahrzeuge ist nur im Carport und den gegen\u00fcberliegenden Parkpl\u00e4tzen gestattet. Insbesondere im Bereich des Haupteinganges zu den Wohnungen und vor den Postk\u00e4sten ist nur das kurzfristige Halten bis 10 Minuten gestattet.<\/li>\n<\/ol>\n<p>[\/et_pb_accordion_item][et_pb_accordion_item title=&#8220;IV. Abfallbeseitigung&#8220; _builder_version=&#8220;3.0.82&#8243; background_size=&#8220;initial&#8220; background_position=&#8220;top_left&#8220; background_repeat=&#8220;repeat&#8220; open=&#8220;off&#8220;]<\/p>\n<ol>\n<li>Hausm\u00fcll darf nur in den M\u00fclltonnen entsorgt werden. Kunststoff- und Metallverpackungen sind vom Restm\u00fcll zu trennen und in die daf\u00fcr vorgesehenen Tonnen zu werfen. Glas- und Papierverpackungen k\u00f6nnen jederzeit im angrenzenden Sammelzentrum abgegeben werden. Die Stadtgemeinde verrechnet nur den Restm\u00fcll. Wird Glas-, Papier-, Kunststoff- oder Metallverpackung in den Restm\u00fcllcontainer geworfen, so wird auch dies zu kostenpflichtigem M\u00fcll. Beh\u00f6rdliche Vorschriften \u00fcber die Abfalltrennung (Biom\u00fcll, Restm\u00fcll, Papierm\u00fcll u. \u00e4.) sind zu beachten.<\/li>\n<li>Sperrm\u00fcll muss der Mieter auf eigene Kosten entsorgen oder entsorgen lassen. Produkte, die sch\u00e4dliche Stoffe enthalten (wie Batterien, Leuchstoffr\u00f6hren, Energiesparlampen), sind als Sonderm\u00fcll im angrenzenden Sammelzentrum abzugeben. Bei Sonderm\u00fcll gelten die beh\u00f6rdlichen Vorschriften.<\/li>\n<li>Abf\u00e4lle, S\u00e4uren und feste Gegenst\u00e4nde d\u00fcrfen zur Vermeidung von Sch\u00e4den und Verstopfungen nicht \u00fcber Waschbecken und Sp\u00fclbecken sowie die Toilette entsorgt werden. Der Gebrauch von \u00e4tzenden Rohrreinigungsmitteln ist nur nach R\u00fccksprache mit dem Vermieter oder seinem Vertreter gestattet. Der Hausmeister verf\u00fcgt \u00fcber ein Luftdruckger\u00e4t zur Wiederherstellung verstopfter Abfl\u00fcsse. Nach M\u00f6glichkeit ist dieses zu Benutzen.<\/li>\n<\/ol>\n<p>[\/et_pb_accordion_item][et_pb_accordion_item title=&#8220;V. Nutzung von Wascheinrichtungen und W\u00e4sche waschen&#8220; _builder_version=&#8220;3.0.82&#8243; background_size=&#8220;initial&#8220; background_position=&#8220;top_left&#8220; background_repeat=&#8220;repeat&#8220; open=&#8220;off&#8220;]<\/p>\n<ol>\n<li>Die Verwendung von Waschmaschinen und W\u00e4schetrocknern in der Wohnung ist zul\u00e4ssig, soweit funktionssichere und fachgerecht angeschlossene Ger\u00e4te benutzt werden. Das Abwasser und der Wasserdampf m\u00fcssen fachgerecht beseitigt werden. Das Ableiten in die Badewanne oder das Waschbecken ist nicht gestattet. Wegen m\u00f6glicher Besch\u00e4digung der Wannenoberfl\u00e4che ist es nicht erlaubt, W\u00e4sche in der Badewanne einzuweichen. Gegebenenfalls verpflichten sich die Mieter, eine Privathaftpflichtversicherung abzuschlie\u00dfen.<\/li>\n<li>Wird die vorhandene Waschk\u00fcche genutzt, so gelten f\u00fcr die Benutzung die den Mietern bekanntgemachten Nutzungsregelungen.<\/li>\n<li>In der Waschk\u00fcche gewaschene W\u00e4sche ist nach Beendigung des Waschganges unverz\u00fcglich zu entfernen, damit die Waschmaschine f\u00fcr die n\u00e4chsten Mieter frei wird.<\/li>\n<li>Die Waschk\u00fcche und die Wasch- und Trockeneinrichtungen der Gemeinschaftswaschk\u00fcche sind nach der Benutzung vom jeweiligen Benutzer zu reinigen. F\u00fcr ausreichende Bel\u00fcftung ist zu sorgen.<\/li>\n<li>W\u00e4sche darf in der Wohnung, am Balkon und in der Loggia zum Trocknen aufgeh\u00e4ngt werden, ebenso auf einer W\u00e4schespinne im eigenen Garten. Die allgemeinen Fl\u00e4chen d\u00fcrfen f\u00fcr das Aufh\u00e4ngen von W\u00e4sche nicht verwendet werden. Ebenso darf keine W\u00e4sche vor den Fenstern h\u00e4ngen.<\/li>\n<\/ol>\n<p>[\/et_pb_accordion_item][et_pb_accordion_item title=&#8220;VI. Reinigungs-, R\u00e4um- und Streupflicht&#8220; _builder_version=&#8220;3.0.82&#8243; background_size=&#8220;initial&#8220; background_position=&#8220;top_left&#8220; background_repeat=&#8220;repeat&#8220; open=&#8220;off&#8220;]<\/p>\n<ol>\n<li>Soweit keine anderweitige Bestimmung getroffen ist und die Reinigung insbesondere nicht auf eine Fremdfirma \u00fcbertragen ist, sind die Treppen, Treppenabs\u00e4tze, Gel\u00e4nder und Fensterbretter im Treppenhaus des Wohnparks von den Mietern der Wohnungen 5 &#8211; 9 und 14 &#8211; 20 im\u00a0monatlichen Wechsel zu reinigen. Treten trotz Abmahnung Unzul\u00e4nglichkeiten bei den Reinigungspflichten auf, ist der Vermieter berechtigt, auf Kosten des Mieters, der gegen die Reinigungspflicht verst\u00f6\u00dft, eine Fremdfirma zu beauftragen und die auf den Mieter entfallenden Reinigungsarbeiten auf Kosten des Mieters ausf\u00fchren zu lassen.<\/li>\n<li>Die Mieter k\u00f6nnen Objekte wie Blument\u00f6pfe oder Schuhk\u00e4sten am\u00a0Eingang ihrer Wohnung platzieren, jedoch muss\u00a0der Bereich\u00a0des Eingangs\u00a0ihrer Wohnung sauber und ordentlich gehalten werden. Die Mieter m\u00fcssen auch daf\u00fcr sorgen,\u00a0dass andere Mieter den Bereich gefahrlos passieren k\u00f6nnen.<\/li>\n<li>Teppiche, Polsterm\u00f6bel, Betten oder Matratzen d\u00fcrfen weder im Treppenhaus noch vom Fenster oder Balkon herab gereinigt werden, sondern nur auf den hierf\u00fcr bestimmten Stellen. Es gelten die Zeitbestimmungen gem\u00e4\u00df 1.1. f\u00fcr ruhest\u00f6renden L\u00e4rm. Sollte auf den offenen Balkonen eine Schneeh\u00f6he von mehr als 1,5 m herrschen, so ist der Balkon bis auf die Schneeh\u00f6he von ca. 50 cm abzuschaufeln. Dabei muss von den darunterliegenden Mietern ein angemessener Bereich unter dem Balkon zur Verf\u00fcgung gestellt werden, in welchen der Schnee geschaufelt werden darf.<\/li>\n<li>Im Haus herrscht Rauchverbot. Im Freien\u00a0darf geraucht werden, die Zigarettenstummel sind allerdings zu entfernen. <strong>Bitte keine Zigarettenstummel auf den Boden oder in den Kanal werfen<\/strong>, sondern entweder im Hausm\u00fcll oder im M\u00fcllcontainer am Parkplatz entsorgen.<\/li>\n<\/ol>\n<p>[\/et_pb_accordion_item][et_pb_accordion_item title=&#8220;VII. Haltung von Haustieren&#8220; _builder_version=&#8220;3.0.82&#8243; background_size=&#8220;initial&#8220; background_position=&#8220;top_left&#8220; background_repeat=&#8220;repeat&#8220; open=&#8220;off&#8220;]<\/p>\n<ol>\n<li>Mit Ausnahme von als Haustieren \u00fcblichen Kleintieren, von denen Gefahren oder Bel\u00e4stigungen nicht ausgehen k\u00f6nnen (z.B. Ziervogel und Zierfische) in orts\u00fcblichem Umfang bedarf das Halten von Haustieren der vorhergehenden schriftlichen Zustimmung des Vermieters. Diese Zustimmung kann aus wichtigem Grund widerrufen werden (z.B. wegen Gef\u00e4hrdung oder unzumutbarer Bel\u00e4stigung durch das Haustier).<\/li>\n<li>L\u00e4rm, Schmutz, Gestank oder Gefahr durch Haustiere ist durch den Tierhalter zu vermeiden.<\/li>\n<li>Gemeinschaftsfl\u00e4chen sind von Tierkot freizuhalten. Dazu z\u00e4hlen insbesondere auch die allgemeinen Rasenfl\u00e4chen. Sollte ein Tier seine Notdurft auf den Boden verrichtet haben, so ist dies vom Tierhalter unverz\u00fcglich zu entfernen.<\/li>\n<\/ol>\n<p>[\/et_pb_accordion_item][et_pb_accordion_item title=&#8220;VIII. Was geh\u00f6rt NICHT ins Abwasser?&#8220; _builder_version=&#8220;3.0.82&#8243; background_size=&#8220;initial&#8220; background_position=&#8220;top_left&#8220; background_repeat=&#8220;repeat&#8220; open=&#8220;off&#8220;]&nbsp;<\/p>\n<p><strong>HAUSHALT<\/strong><\/p>\n<ul>\n<li>Str\u00fcmpfe (Strumpfhosen)<\/li>\n<li>Putzt\u00fccher und s\u00e4mtliche Textilien, Feuchtt\u00fccher usw.<\/li>\n<li>Wegwerfwindeln<\/li>\n<li>Artikel der Monatshygiene<\/li>\n<li>Wegwerfrasierer und Rasierklingeln<\/li>\n<li>Verpackungsmaterial<\/li>\n<li>Zigarettenstummel<\/li>\n<li>Bierkapseln<\/li>\n<li>Katzenstreu<\/li>\n<li>grobe Speisereste<\/li>\n<li>Wattest\u00e4bchen<\/li>\n<\/ul>\n<p>All diese Produkte geh\u00f6ren nicht in den Kanal, sondern in die M\u00fclltonne, denn sie k\u00f6nnen bereits in der hauseigenen Installation und in unserer Kanalisation zu Verstopfungen und Betriebsst\u00f6rungen f\u00fchren. Um eine Rattenplage zu vermeiden, sollen Speisereste nicht in die Kanalisation gelangen.<\/p>\n<p>Damen-Feinstrumpfhosen k\u00f6nnen bis zu 15 Meter lang werden, wenn sie sich im Schneckenpumpwerk verfangen. Sie k\u00f6nnen Rohre verstopfen, Messergebnisse ver\u00e4ndern und sogar Pumpen und Motore besch\u00e4digen.<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<p><strong>MEDIKAMENTE<\/strong><\/p>\n<p>Reste von Medikamenten an Arzt oder Apotheke zur\u00fcckgeben oder zur Sonderabfall-Sammelstelle bringen. Auf keinen Fall in den Ausguss oder im WC wegsp\u00fclen.<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<p><strong>WASCHMITTEL, WC-REINIGER, ALLZWECKREINIGER, ABWASCHMITTEL, GESCHIRRSP\u00dcLMITTEL<\/strong><\/p>\n<p>belasten die Kl\u00e4ranlage, da sie synthetische, waschaktive Substanzen (Phosphat-Ersatzstoffe, Schaumbildner etc.) enthalten.<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<p><strong>FRITTIER\u00d6LE, ALTSPEISE\u00d6LE, BRATENFETTE, SPEISERESTE<\/strong><\/p>\n<p>Auch wenn oben angef\u00fchrte Fette und \u00d6le organische Stoffe sind, geh\u00f6ren sie nicht in den Kanal. Sie ver\u00e4ndern nach Abk\u00fchlung ihre Konsistenz, sie bilden in der Kanalisation zusammen mit den Inhaltsstoffen des Abwassers z\u00e4he Feststoffe, welche sich an Kanalrohr- und Pumpwerkw\u00e4nden, Pumpen, F\u00f6rderschnecken sowie Steuerungssonden festsetzen.<\/p>\n<p>Ablagerungen dieser Art entstehen auch in der Hausinstallation (Abwaschablauf, Abwasserableitung zur Kanalisation = Hausanschluss). Die Folge sind Verstopfungen der Kanalisation durch Querschnittverringerung, die Pumpwerke m\u00fcssen \u00f6fter als sonst gereinigt werden, da ansonsten die Funktion der automatischen Steuerung nicht mehr gegeben ist.<\/p>\n<p>\u00d6LI &#8211; Die Sammell\u00f6sung f\u00fcr Altspeise\u00f6l: Im Sammelzentrum gibt es die Aktion &#8222;\u00d6LI&#8220;. Bei dieser Aktion kann von jedem Haushalt kostenlos ein Sammelbeh\u00e4lter (K\u00fcberl mit ca. 3 l Nutzinhalt) abgeholt werden. In diesem Beh\u00e4lter k\u00f6nnen die verbrauchten Fette und \u00d6le gesammelt werden. Die vollgef\u00fcllten \u00d6lis k\u00f6nnen dann wieder im Sammelzentrum abgegeben und gegen einen leeren, sauberen K\u00fcbel getauscht werden. Das gesammelte Fett wird in weiterer Folge an Weiterverarbeiter abgegeben und ist ein wertvoller, wiederverwertbarer Rohstoff f\u00fcr die Produktion von Seifen, Biotreibstoff und anderen Produkten.<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<p><strong>GIFTE, CHEMIKALIE<\/strong><\/p>\n<ul>\n<li>L\u00f6sungsmittel<\/li>\n<li>S\u00e4uren und Laugen<\/li>\n<li>Pflanzenschutzmittel<\/li>\n<li>Schadstoffhaltige Produkte (z.B. Blei, Cadmium, Quecksilber, Chrom)<\/li>\n<li>Unkrautvernichtungsmittel<\/li>\n<li>Insektenvertilgungsmittel<\/li>\n<li>Sch\u00e4dlingsbek\u00e4mpfungsmittel<\/li>\n<\/ul>\n<p>Reste nicht in Ausguss oder das WC leeren, sondern im Sammelzentrum \u00fcbergeben.<\/p>\n<p>Gifte einschlie\u00dflich ihrer Verpackungen bitte dem Abgeber (Handel) zur\u00fcckgeben. Giftige Substanzen wirken in entsprechender Dosierung auf alle Lebewesen t\u00f6dlich. Die Mikroorganismen (Glocken-, Wimpern- und R\u00e4dertierchen, usw.) in der biologischen Reinigungsstufe der Kl\u00e4ranlage sind dabei besonders gef\u00e4hrdet. Diese flei\u00dfigen Saubermacher in der biologischen Reinigungsstufe k\u00f6nnen nur dann ihre Arbeit verrichten, wenn keine f\u00fcr sie sch\u00e4digenden Stoffe vorhanden sind. Ein Giftsto\u00df kann die biologische Reinigungsstufe zum &#8222;Kippen&#8220; bringen. Die Biologie wieder zu aktivieren, w\u00fcrde Tage und Wochen in Anspruch nehmen und hohe Kosten verursachen.<\/p>\n<p>Bitte beachten Sie bei Arbeiten mit Chemikalien Verwendungs- und Schutzvorschriften. Gifth\u00e4ltige Stoffe sind so einzukaufen, dass nach der Verwendung m\u00f6glichst keine Restmengen \u00fcbrig bleiben.<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<p><strong>HEIMWERKER<\/strong><\/p>\n<ul>\n<li>Beizen<\/li>\n<li>Lacke, Lackverd\u00fcnner<\/li>\n<li>Fotochemikalien<\/li>\n<li>Holzschutzmittel<\/li>\n<li>Rostschutzmittel<\/li>\n<li>K\u00fchl- und Schmierstoffe<\/li>\n<li>Farbstoffe<\/li>\n<\/ul>\n<p>geh\u00f6ren nicht in die Kanalisation.<\/p>\n<p>Die L\u00f6sungsmittel bestehen meist aus organischen Kohlenwasserstoffverbindungen und sind ebenso wie manche Pigmente (z.B. Blei-, Cadmium- oder Chromatverbindungen) umweltsch\u00e4dlich und k\u00f6nnen dem Abwasser in der Kl\u00e4ranlage nur schlecht und unvollst\u00e4ndig entzogen werden. Sie beeintr\u00e4chtigen daher die Qualit\u00e4t des Kl\u00e4rschlammes.<\/p>\n<p>Wir empfehlen deshalb, nur jene Mengen einzukaufen, die auch tats\u00e4chliche ben\u00f6tigt werden. Sollten dennoch Farb- oder Verd\u00fcnnungsreste \u00fcbrig bleiben, bitte diese zum H\u00e4ndler oder zum Sammelzentrum bringen.<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<p><strong>KRAFTFAHRZEUGE<\/strong><\/p>\n<ul>\n<li>Alt\u00f6le<\/li>\n<li>Benzin, Diesel<\/li>\n<li>Petroleum<\/li>\n<li>Bremsfl\u00fcssigkeit<\/li>\n<li>Frostschutzmittel<\/li>\n<li>Fahrzeugreinigungsmittel<\/li>\n<\/ul>\n<p>geh\u00f6ren unter gar keinen Umst\u00e4nden in den Abfluss.<\/p>\n<p>Sie f\u00fchren zu Sch\u00e4den in der Kanalisation und zum \u201eLahmlegen\u201c der Kl\u00e4ranlage. Die Mikroorganismen (mikroskopisch kleine Lebewesen) der biologischen Reinigungsstufe vertragen Mineral\u00f6lprodukte sehr schlecht oder \u00fcberhaupt nicht und stellen darum ihre Reinigungsarbeit ein. Au\u00dferdem k\u00f6nnen Verd\u00fcnnungen oder Benzind\u00e4mpfe zu Explosionen in Kan\u00e4len oder Pumpwerken f\u00fchren.<\/p>\n<p>Bedenken Sie, dass 1 Liter \u00d6l eine Million Liter Trinkwasser verseucht!<\/p>\n<p>Zu entsorgen sind diese Produkte im Sammelzentrum.<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<p>Alle hier aufgezeigten Stoffe beeintr\u00e4chtigen die Funktion der gesamten, von der Stadtgemeinde Hermagor errichteten Abwasserbeseitigungsanlagen. Sie k\u00f6nnen zu Betriebsst\u00f6rungen in der Kl\u00e4ranlage f\u00fchren. Dadurch entstehen erhebliche Mehrkosten im Betrieb der Abwasserreinigung und in der Wartung der Kan\u00e4le, Pumpwerke und Sonderbauwerke.<br \/>\n[\/et_pb_accordion_item][et_pb_accordion_item title=&#8220;IX. Suchtmittel&#8220; _builder_version=&#8220;3.0.82&#8243; background_size=&#8220;initial&#8220; background_position=&#8220;top_left&#8220; background_repeat=&#8220;repeat&#8220; open=&#8220;on&#8220;]<\/p>\n<p>In den Wohnungen\u00a0und\u00a0auf\u00a0den Gemeinschaftsfl\u00e4chen (G\u00e4nge, Stiegenhaus, Garten) ist der Konsum von\u00a0illegalen Suchtmitteln und einschl\u00e4gigen Medikamenten\u00a0untersagt. Zudem ist die Weitergabe von einschl\u00e4gigen Medikamenten oder illegalen Suchtmitteln verboten und kann zur sofortigen K\u00fcndigung des Mietvertrages und zu einer Anzeige\u00a0f\u00fchren.<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<p><strong>Die Wohnungen sind Nichtraucher-Wohnungen<\/strong>. Das Rauchen ist nur im Freien erlaubt, Zigarettenstummel sind in der M\u00fclltonne zu entsorgen (bitte nicht auf den Boden, in die Wiese, den Abfluss oder die Toilette werfen).<\/p>\n<p>[\/et_pb_accordion_item][\/et_pb_accordion][\/et_pb_column][\/et_pb_row][\/et_pb_section]<\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Hausordnung Die Hausordnung regelt das Zusammenleben aller Mitbewohner des Hauses. Sie enth\u00e4lt Rechte und Pflichten und gilt f\u00fcr alle Bewohner. Ohne eine gewisse Ordnung ist das Zusammenleben mehrerer Menschen unter einem Dach nicht m\u00f6glich. Alle werden sich nur dann wohlf\u00fchlen, wenn alle Hausbewohner aufeinander R\u00fccksicht nehmen. 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